Versendungskauf
ist ein Kauf, bei dem der Verkäufer die Kaufsache auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als den eigentlichen Leistungsort versendet. Ab der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur trägt dann der Käufer das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Sache; er muss dann trotzdem den vollen Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen.
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Auf verständlichem Deutsch : bei unversichertem Versand trägt der Käufer das Risiko - geht das Paket während des Versand verloren oder wird die Ware beschädigt, muß der Verkäufer keinerlei Ersatz leisten.
Anders verhält es sich, wenn der Verkäufer trotz Absprache + Bezahlung von versichertem Versand einfach unversichert verschickt hat - dann muß der Verkäufer im Falle des Verlustes oder Beschädigung Ersatz leisten oder das Geld zurückerstatten.
Wir können also nur raten, Päckchen entsprechend bei Anbietern wie Hermes, GLS, UPS, DPD etc. versichert zu verschicken. Bei der Post ist das Versenden des Päckchens mit Nachweis möglich, Aufpreis 1 Euro. Briefe könnten zur Absicherung gegen Aufpreis per Einschreiben verschickt werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Versenden per Nachnahme - dabei gehen Käufer und Verkäufer das geringste Risiko ein.