Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache dem Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen.
Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages sind ein Angebot und eine Annahme. Die eine Seite macht ein Angebot, in der die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sein müssen. Beim Kaufvertrag sind dies zumindest die Vertragsparteien, die Kaufsache und der Kaufpreis. Die andere Seite muss dann nur noch zuzustimmen, d.h. das Angebot annehmen. Der Kaufvertrag ist dann geschlossen.
Der Verkäufer wird durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Außerdem muss er dem Käufer die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben.
Der Käufer ist aus dem Kaufvertrag verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen.