Immer wieder ließt man hier, wie auch beim 1,2,3 Auktionshaus
"Keine Garantie nach EU-Recht"
Der Hinweis auf "das neue geltende EU-Recht" ist Blödsinn.
Zum einen ist EU-Recht für den Einzelnen nicht bindend, es gibt lediglich die Verpflichtung für die Staaten, EU-Richtlinien innerhalb gewisser Fristen in nationales Recht umzusetzen.
Zum anderen ist die Umsetzung genau jener Richtlinie, auf die sich die leidigen eBay-Disclaimer beziehen, mit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 ins BGB erfolgt.
Interessantes dazu auch hier: http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
Und hier:
Zum Thema Gewährleistung:
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
Aktueller Hinweis: Gewährleistungsausschluss oder Gewährleistungsverkürzung wegen neuer BGH-Rechtsprechung unwirksam!
Siehe: http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistungsausschluss.htm
LG,
Maria