Sam Adresshinterlegung


Anmeldedatum: 13.03.08
 | Thema: Haftungsauschluss Mo Aug 10, 2009 7:58 pm | |
| | Zitat: | Bürgerliches Gesetzbuch Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453)
§ 444
Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. |
Ein betroffener Käufer kann also unter Berufung auf § 444 BGB Anzeige wegen dem Verkauf von Ware mit verdeckten/verschwiegenden Mängeln erstatten. _________________ Geh nicht vor mir ich will dir nicht folgen, geh nicht hinter mir ich will dich nicht führen, geh neben mir und sei mein Freund.
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silvermoon Top-Member *


Anmeldedatum: 22.06.08
 | Thema: Re: Haftungsauschluss Sa Aug 15, 2009 10:36 am | |
| Der Haftungsausschluss ist im BGB verankert und somit hat man genell (unabhängig worüber man Ware mit verschwiegenen/verdeckten Mangel bezieht) die Möglichkeit sein Recht geltend zu machen.
LG, Maria |
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