Mit der Anmeldung bei einem Online-Forum wird ein Vertrag geschlossen. Dabei verpflichte sich der Nutzer die Nutzungsbedingungen anzuerkennen und die geltenden Regelungen einzuhalten. Da auch Forenbetreiber für Beiträge ihrer Mitglieder als Mitstörer haften können, ergebe sich daraus ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko. Um dieses zu minimieren habe der Forenbetreiber die Möglichkeit einzelne Beiträge zu löschen oder den Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen. Das LG München hat so die Existenz eines virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber bestätigt.
Näheres hierzu :
http://www.e-recht24.de/news/sonstige/410.html