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Sam
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Weiblich Anmeldedatum: 13.03.08

BeitragThema: Tauschgeschäfte   Mo Okt 06, 2008 7:16 pm

Da es vermehrt zu Problemen bei Tauschgeschäften kommt, möchten wir euch nahelegen, die Sachen entsprechend NUR versichert zu verschicken -
das heißt bei der Post / DHL halt als teureres Paket oder bei Hermes versichert als Päckchen.
Auch andere Versandunternehmen wie GLS, DPD oder UPS bieten den Versand von Päckchen versichert an und sind dabei etwas günstiger als die Post
mit versichertem Versand als Paket.

Von der Rechtslage liegt die Entscheidung und das Risiko nämlich dann bei dem Sendungsempfänger, wenn er sich für einen unversicherten Versand entscheidet -
der Versender ist dann nicht zu einem Ersatz verpflichtet.

§ 447 BGB: Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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