Wenn ein Verkauf mit entsprechenden Portokosten zugesagt wurde, ist dieses VERBINDLICH !
Der Verkäufer muß dann die Ware zu dem abgesprochenen Preis verschicken und darf keine Kosten nachträglich verlangen, auch wenn er sich mit den Portokosten vertan hat. Dieser Irrtum geht dann zu Lasten des Verkäufers, nicht zu denen des Käufers.
Oder der Käufer kann dann von dem Kauf zurücktreten, das Geld ist dann UMGEHEND zurückzuüberweisen.
Daher sollte man sich als Verkäufer genau über die Portokosten informieren !